Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenkassen
Als Facharzt der psychologischen Medizin bin ich zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen berechtigt und habe die Zulassung zur Berufsausübung nach dem Psychotherapeutengesetz.
Wenn Sie Mitglied einer „Gesetzlichen Krankenkasse“ (GKV) sind, dann müssen Sie zur ersten Sitzung Ihre gültige Krankenversicherungskarte mitbringen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte mit Beginn eines jeden neuen Quartals notwendig ist!!
Private Krankenversicherungen
übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie nach den Richtlinien des jeweilig abgeschlossenen Vertrages. Bevor eine Psychotherapie begonnen wird, sollten sich Privatversicherte mit den Vertragsbedingungen vertraut machen oder direkt mit der Versicherung Kontakt aufnehmen.
Selbstzahler
benötigen keinerlei Formalitäten. Zwischen Ihnen als Klient und meiner Praxis werden die Vereinbarungen lediglich in einem Behandlungsvertrag geregelt.
Wenn Sie die Therapiekosten selbst tragen oder eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, bespreche ich mit Ihnen, die zu erwartenden Kosten.